BERATENDE INGENIEURE
Ein Vorhaben wird entschieden, bevor es gebaut wird
Der Bereich Beratende Ingenieure trägt die technische Kompetenz der Gruppe. Er übt die Bauherrenvertretung, die Tragwerksplanung, die Projektentwicklung und die technische Beratung aus, für die Vorhaben der Gruppe wie für externe Bauherren. Er ist in Luxemburg, Belgien und Frankreich tätig, wobei jede Rechtsordnung von einer Gesellschaft abgedeckt wird, die vor Ort für ihre Aufträge einsteht.
Unser Handwerk
Den Bauherrn vertreten, niemals das Unternehmen
Ein Bauherr steht allein Gesprächspartnern gegenüber, die den Inhalt ihrer eigenen Angebote besser kennen als er. Dieses Gleichgewicht wiederherzustellen ist der Zweck unseres Auftrags: den Bedarf festlegen, bevor ausgeschrieben wird, Angebote tatsächlich vergleichbar machen, die Ausführung begleiten und prüfen, was tatsächlich geliefert wird. Technische Kompetenz nützt nur, wenn sie auf der Seite dessen steht, der zahlt.
Diese Stellung behält ihren Wert nur, wenn sie ausnahmslos gehalten wird. Die Gruppe nimmt an der Ausführung der Bauarbeiten nicht teil, hält kein Bauunternehmen und erhält keine Vergütung von einem Unternehmen, einem Lieferanten oder einem Beauftragten, der an den von ihr begleiteten Vorhaben mitwirkt. Das ist die Bedingung dafür, dass unsere Beurteilung eines Angebots einen Sinn behält, und es ist eine vertragliche Regel, keine Absichtserklärung.
Die Bauherrenvertretung
Die Entscheidungen des Bauherrn ausüben, im Rahmen des Mandats
Wir üben für den Bauherrn die Entscheidungen aus, die ihm zustehen: Festlegung des Programms, Einhaltung des Budgets, Auswahl der Beteiligten, Terminplanung, Abnahme der Bauleistungen. Das Mandat ist schriftlich, sein Umfang ist begrenzt, und die beim Bauherrn verbleibenden Entscheidungen sind darin aufgeführt. Diese Abgrenzung schützt beide Seiten: Sie verhindert einen Auftrag, der sich ausdehnt, ohne dass jemand es entschieden hätte, und den nachträglichen Vorwurf über eine Entscheidung, die nie unsere war.
Statik und Tragwerk
Feststellen, was ein Bauwerk tatsächlich trägt
Berechnung und Nachweis von Tragwerken, Stahlbeton, Holzbau und Sonderbauwerke, statische Berechnungen, Ausführungspläne und Begleitung auf der Baustelle. Das ist die Kompetenz, die es erlaubt zu sagen, was ein bestehendes Gebäude aufnehmen kann, bevor entschieden wird, was daraus wird, und zu prüfen, dass ein neues Bauwerk so ausgeführt ist, wie es berechnet wurde.
Die Projektentwicklung
Die Genehmigungsphase als eigenständiger Abschnitt
Machbarkeitsstudien, Programmentwürfe, administrative Vorbereitung, Erstellung und Begleitung der Genehmigungsanträge. Ein Vorhaben, das seine Baugenehmigung nicht erhält, hat keinen Wert, wie gut es auch entworfen sein mag. Diese Phase erhält daher ihren eigenen Terminplan, ihre eigenen Meilensteine und ihr eigenes Budget, und sie wird geführt, bevor schwere Ausgaben eingegangen werden.
Die technische Beratung
Einzelne Aufträge, die zu nichts Weiterem verpflichten
Technische Prüfungen, Gutachten, Beratung zu Energieeffizienz und zur Einhaltung der Vorschriften, Unterstützung bei Bauschäden und Baumängeln. Diese Aufträge werden einzeln übernommen. Ein Eigentümer, der eine Einschätzung zu einer Immobilie sucht, eine Eigentümergemeinschaft mit einem Bauschaden oder ein Käufer, der prüfen möchte, was er erwirbt, können uns beauftragen, ohne eine weitergehende Beziehung einzugehen.
Was wir nicht tun
Zwei Grenzen, ausnahmslos eingehalten
Wir führen die Bauarbeiten nicht aus. Sie werden externen Unternehmen übertragen, nach Kompetenz und Preis ausgewählt und vom Bauherrn bezahlt. Und wir übernehmen keinen Auftrag, der gesetzlich Architekten vorbehalten ist: Verlangt ein Vorhaben einen solchen, wird er einem eingetragenen Architekten übertragen, der gemeinsam mit dem Bauherrn ausgewählt wird.
Kontakt
Tamias Ingénieurs Conseils Luxembourg Sàrl
22, Zone Industrielle
8287 Kehlen
Luxembourg
Tamias Ingénieurs Conseils Belgique Srl
17, rue du Frère Merantius
6760 Ruette
Belgique
Tamias Ingénieurs Conseils France SASU
137, rue de Paris
54440 Herserange
France
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